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Lektion 7 von 9

Nachteilsausgleich in Prüfungen

Kurz erklärt

Auf Antrag können Prüflinge mit Behinderung oder Beeinträchtigung angepasste Bedingungen bekommen, etwa mehr Zeit oder besondere Hilfsmittel.

Genauer

Der Ausgleich verändert die Prüfungsanforderungen nicht, sondern gleicht Nachteile bei der Durchführung aus.

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