Nachteilsausgleich in Prüfungen
Kurz: Auf Antrag können Prüflinge mit Behinderung oder Beeinträchtigung angepasste Bedingungen bekommen, etwa mehr Zeit oder besondere Hilfsmittel.
Genauer: Der Ausgleich verändert die Prüfungsanforderungen nicht, sondern gleicht Nachteile bei der Durchführung aus.
Im Detail
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.
Beispiele
- Zeitverlängerung, separater Raum, Pausen
- Vorlesekraft, Gebärdendolmetscher, technische Hilfsmittel
- Anpassung der Präsentationsform
So geht es
Antrag frühzeitig bei der IHK stellen, mit Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Gutachten). Auch bei Lese-Rechtschreib-Schwäche kann ein Ausgleich möglich sein.
Siehe auch: Prüfungswesen im Überblick, Prüfungsvorbereitung