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Nachteilsausgleich in Prüfungen

Kurz: Auf Antrag können Prüflinge mit Behinderung oder Beeinträchtigung angepasste Bedingungen bekommen, etwa mehr Zeit oder besondere Hilfsmittel.

Genauer: Der Ausgleich verändert die Prüfungsanforderungen nicht, sondern gleicht Nachteile bei der Durchführung aus.

Im Detail

Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.

Beispiele

  • Zeitverlängerung, separater Raum, Pausen
  • Vorlesekraft, Gebärdendolmetscher, technische Hilfsmittel
  • Anpassung der Präsentationsform

So geht es

Antrag frühzeitig bei der IHK stellen, mit Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Gutachten). Auch bei Lese-Rechtschreib-Schwäche kann ein Ausgleich möglich sein.

Siehe auch: Prüfungswesen im Überblick, Prüfungsvorbereitung