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Lektion 9 von 9

Wiederholung und Nichtbestehen

Kurz erklärt

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden; die Ausbildung verlängert sich auf Antrag.

Genauer

Nach § 37 BBiG darf die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Auf Verlangen der Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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