Kurz erklärt
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden; die Ausbildung verlängert sich auf Antrag.
Genauer
Nach § 37 BBiG darf die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Auf Verlangen der Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.