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Lektion 4 von 7

Probezeit und Kündigung in der Ausbildung

Kurz erklärt

Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate; in dieser Zeit ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich.

Genauer

Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Auszubildende können mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln wollen. Ein Aufhebungsvertrag ist immer möglich.

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