Kurz erklärt
Der schriftliche Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildenden, der Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Genauer
Nach dem BBiG muss der Vertrag schriftlich (oder elektronisch mit Nachweis) vorliegen und Mindestinhalte haben. Er wird bei der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit.