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Zeugnis und Abschluss

Kurz: Nach bestandener Prüfung gibt es das Kammerzeugnis (Berufsabschluss), das Berufsschulabschlusszeugnis und das Arbeitszeugnis des Betriebs.

Genauer: Das IHK-Zeugnis weist Noten und Punkte der Prüfungsteile aus und ist der Berufsabschluss. Das Berufsschulzeugnis dokumentiert schulische Leistungen; der Betrieb stellt ein Arbeitszeugnis aus, das Auszubildende verlangen können.

Im Detail

Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.

Danach

  • Übernahme durch den Betrieb oder Jobsuche
  • Weiterbildung (Fachwirt, Betriebswirt, IT-Spezialist, Meister, Studium)
  • Ein abgeschlossener Beruf berechtigt in vielen Bundesländern zum Hochschulzugang mit Berufserfahrung (Regeln je Hochschule und Land prüfen)

Wichtig

Bewahre alle Zeugnisse und Nachweise dauerhaft auf. Bei Fragen zur Anerkennung hilft die IHK.

Siehe auch: Bewertung und Notenschlüssel, Wiederholung und Nichtbestehen