Abschlusspruefung Teil 1 (AP1)
Kurz: Die erste schriftliche Prüfung nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit: 90 Minuten, 20 % der Gesamtnote.
Genauer: AP1 prüft die Inhalte des ersten Ausbildungsabschnitts. Sie ist keine Zwischenprüfung ohne Wirkung, sondern Teil der Abschlussprüfung und geht mit 20 % in die Endnote ein.
Im Detail
Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung und die Vorgaben deiner zuständigen IHK — Zahlen und Fristen können sich je nach Beruf, Jahrgang und Kammer unterscheiden.
Typische Inhalte
- Grundlagen von IT-Systemen und Netzwerken (Hardware, Betriebssysteme, Protokolle)
- Einfache Programmierung und Datenverarbeitung
- Datenschutz und IT-Sicherheit, Arbeitsorganisation
- Wirtschaftliche Grundlagen (einfache Kalkulationen)
Hinweise
Aufgaben sind meist gebunden (Multiple Choice) und ungebunden (Freitext, Rechnungen). Übe Zeit- und Prozentrechnung, Umrechnung von Einheiten und Netzwerkgrundlagen wie IP-Adressen. Ein Nichtbestehen von AP1 verhindert die Zulassung zu Teil 2 nicht; es zählt im Gesamtergebnis.
Siehe auch: Prüfungswesen im Überblick, AP2, Prüfungsvorbereitung